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oja

Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit – Karenzvertretung 80 %

27.6.2024

Feldkirch

Wir sind davon überzeugt, dass wir durch unsere Arbeit die Entwicklung unserer Stadt maßgeblich mitgestalten können. Als modernes Dienstleistungsunternehmen für unsere 38.000 Bürgerinnen und Bürger setzen wir uns auch für die Anliegen der Jugendlichen ein. Hier liegt ein besonderer Fokus auf der Offenen Jugendarbeit. Zur Verstärkung unseres Teams im Jugendhaus Graf Hugo suchen wir ab sofort eine*n Mitarbeiter*in für die Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit mit einem Beschäftigungsausmaß von 80 %. Die Position ist auf die Dauer einer Karenz befristet.


Ihre Aufgaben

  • Organisation, Dokumentation und Durchführung von Projekten und Workshops sowie die Beantragung der dazugehörigen Fördergelder
  • Planung und Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit wie Social Media (Instagram, Facebook) und der Homepage
  • Mitarbeit im Offenen Cafébetrieb, in der Mobilen Jugendarbeit und bei Veranstaltungen

Unsere Anforderungen

  • Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit oder Jugendarbeit
  • Erfahrung in der Abwicklung von Projekten und im Förderwesen
  • MS-Office und Social-Media-Kenntnisse (Instagram und Facebook)
  • Freude an der Arbeit mit Jugendlichen sowie ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (Wochenend- und Abenddienste, Dienstag bis Samstag)

Benefits

  • Abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Möglichkeit eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
  • Mitarbeiter*innenevents und Vergünstigungen
  • Sicherer Arbeitsplatz

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Detaillierte Auskünfte über die Art der Aufgaben und Tätigkeiten erteilt Ihnen gerne Frau Anne Schade (Tel. +43 5522 304-1288). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 28. Juli über unser Bewerberportal.


Die Stelle ist in der Gehaltsklasse 9 eingereiht. Bei Nachweis der erforderlichen Ausbildung und einschlägigen Berufserfahrung beträgt das Mindestgehalt 3.324,70 € brutto auf Vollzeitbasis. Das Gehalt kann sich nach den Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes über die Anrechnung von besonders geeigneter Berufserfahrung erhöhen.

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